Anwendungsbereich
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
Liefertermine
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt worden.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Sofern der Kunde Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, an einen Dritten weiterveräußert, tritt der Kunde bereits jetzt den Kaufpreisanspruch an Isola ab. Isola nimmt die Abtretung hiermit an.
Preisangaben
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
Verpackung
Unsere Waren werden auf Einweg-Holzpaletten teilweise eingeschrumpft geliefert. Zubehör und sonstige Artikel werden als Beiladung in Pappkartons geliefert.
Entladung
und Warenannahme erfolgen grundsätzlich durch den Empfänger. Baustellenlieferungen sind ausgeschlossen.
Anbruch
Bei Abweichungen von den Verpackungseinheiten wird je Anbruch eine Kommissionierungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Dies gilt für alle Waren. Platon-Produkte sowie Vordeck-/Schalungsbahnen werden ausschließlich palettenweise geliefert.
Fracht
Für alle Lieferungen aus unseren Werken gelten die in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Frachtsätze. Lieferung von Bitumendachschindeln, Platon-Produkten und Vordeck-/Schalungsbahnen erfolgen grundsätzlich von unserem Werk in Norwegen zum Lager des Handels. Die Mindestbestellmenge pro Auftrag beträgt eine Palette. Rücknahmen sind ausgeschlossen.
Lieferung von Powertekk und Dachsicherheitsprodukte
Lieferungen erfolgen von unseren Werken in Tschechien zum Lager des Handels. Für Paketsendungen bis 15 kg und maximalen Abmessungen von 60 × 60 × 120 cm berechnen wir eine Fracht gemäß den in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Frachtsätzen. Produkte mit größeren Abmessungen sind vom Paketversand ausgeschlossen.
Rücknahme von Powertekk-Ware muss vor der Rücksendung mit einem Isola Regionalverkaufsleiter abgesprochen sein. Bei Gutschrifterstellung wegen Rücknahme werden 20 % vom Warenwert als Handling Kosten abgezogen und die Frachtkosten des Rücktransportes werden vom Kunden getragen. Es wird vorausgesetzt, dass die Rücknahmeware in einwandfreiem Zustand ist und sich in der Originalverpackung befindet. Waren, die mit * markiert sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Lieferzeit bei mit * markierten Produkten auf Anfrage.
Farbabweichungen
Die Farbtöne der Originalware können von der in diesem Preisbuch abgebildeten Ware druckbedingt geringfügig abweichen.
Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Isola unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Eingangsuntersuchung nicht erkennbar war, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Kommt der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nach, sind Rechte des Kunden wegen des Mangels ausgeschlossen. Ebenso sind Mängelansprüche bei unsachgemäßer Verwendung ausgeschlossen.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann Isola die mangelhafte Ware nachbessern oder Ersatz für die mangelhafte Ware liefern. Isola kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Für Schadensersatzansprüchen gelten die nachfolgenden Regelungen zur Haftung.
Haftung
Isola haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Isola nur
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich norwegisches Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem oder in Verbindung mit einem Vertrag über Lieferungen oder Leistungen ergeben, sollen abschließend nach den Bestimmungen des Schiedsgerichtsinstituts der Osloer Handelskammer in Oslo in englischer und deutscher Sprache durch einen Einzelschiedsrichter entschieden werden. Es gilt jedoch das deutsche Gewährleistungsrecht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung vereinbart werden, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
Anwendungsbereich
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
Liefertermine
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt worden.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Sofern der Kunde Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, an einen Dritten weiterveräußert, tritt der Kunde bereits jetzt den Kaufpreisanspruch an Isola ab. Isola nimmt die Abtretung hiermit an.
Preisangaben
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
Verpackung
Unsere Waren werden auf Einweg-Holzpaletten teilweise eingeschrumpft geliefert. Zubehör und sonstige Artikel werden als Beiladung in Pappkartons geliefert.
Entladung
und Warenannahme erfolgen grundsätzlich durch den Empfänger. Baustellenlieferungen sind ausgeschlossen.
Anbruch
Bei Abweichungen von den Verpackungseinheiten wird je Anbruch eine Kommissionierungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Dies gilt für alle Waren. Platon-Produkte sowie Vordeck-/Schalungsbahnen werden ausschließlich palettenweise geliefert.
Fracht
Für alle Lieferungen aus unseren Werken gelten die in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Frachtsätze. Lieferung von Bitumendachschindeln, Platon-Produkten und Vordeck-/Schalungsbahnen erfolgen grundsätzlich von unserem Werk in Norwegen zum Lager des Handels. Die Mindestbestellmenge pro Auftrag beträgt eine Palette. Rücknahmen sind ausgeschlossen.
Lieferung von Powertekk und Dachsicherheitsprodukte
Lieferungen erfolgen von unseren Werken in Tschechien zum Lager des Handels. Für Paketsendungen bis 15 kg und maximalen Abmessungen von 60 × 60 × 120 cm berechnen wir eine Fracht gemäß den in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Frachtsätzen. Produkte mit größeren Abmessungen sind vom Paketversand ausgeschlossen.
Rücknahme von Powertekk-Ware muss vor der Rücksendung mit einem Isola Regionalverkaufsleiter abgesprochen sein. Bei Gutschrifterstellung wegen Rücknahme werden 20 % vom Warenwert als Handling Kosten abgezogen und die Frachtkosten des Rücktransportes werden vom Kunden getragen. Es wird vorausgesetzt, dass die Rücknahmeware in einwandfreiem Zustand ist und sich in der Originalverpackung befindet. Waren, die mit * markiert sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Lieferzeit bei mit * markierten Produkten auf Anfrage.
Farbabweichungen
Die Farbtöne der Originalware können von der in diesem Preisbuch abgebildeten Ware druckbedingt geringfügig abweichen.
Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Isola unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Eingangsuntersuchung nicht erkennbar war, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Kommt der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nach, sind Rechte des Kunden wegen des Mangels ausgeschlossen. Ebenso sind Mängelansprüche bei unsachgemäßer Verwendung ausgeschlossen.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann Isola die mangelhafte Ware nachbessern oder Ersatz für die mangelhafte Ware liefern. Isola kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Für Schadensersatzansprüchen gelten die nachfolgenden Regelungen zur Haftung.
Haftung
Isola haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Isola nur
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich norwegisches Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem oder in Verbindung mit einem Vertrag über Lieferungen oder Leistungen ergeben, sollen abschließend nach den Bestimmungen des Schiedsgerichtsinstituts der Osloer Handelskammer in Oslo in englischer und deutscher Sprache durch einen Einzelschiedsrichter entschieden werden. Es gilt jedoch das deutsche Gewährleistungsrecht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung vereinbart werden, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.